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Allgemeine

Geschäftsbedingungen

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Neben den schönen Erlebnissen mit den Pferden, können beim Reiten auch einmal unan­genehme Ereignisse wie Unfälle oder Verletzungen stattfinden. Wir möchten Euch deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass jede Reitschülerin und jeder Reitschüler, sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Reitkursen oder Ausritten auf dem Tratthof auf eigene Gefahr und Verantwortung reiten. Der Tratthof Rebstein lehnt jede Verant­wortung für Unfälle und Verletzungen ab. Verlorenes oder beschädigtes Material muss ersetzt werden.

 

Aus diesem Grund müssen die Reitschüler/ Reiter mindestens eine Unfall- und eine Haftpflicht­versicherung haben. Für Kinder ist die Haftpflicht normalerweise in der Familienhaftpflicht­versicherung eingeschlossen.

Darüber hinaus empfehlen wir, einen Zusatz zur Haftpflichtversicherung abzu­schliessen: Dieser Zusatz deckt Schäden an gemieteten und geliehenen Pferden. Wir empfehlen Euch den minimalen Ansatz, welcher Schäden an den Pferden in Höhe von Fr. 15’000.–, sowie bei einem Ausfall der Tiere einen Tagesansatz von Fr. 40.– deckt. Die Kosten für diesen Zusatz differieren je nach Versicherung. Erkundigt Euch bitte direkt bei Eurer Versicherung.

Einen sinnvollen Beitrag zur Verminderung von Verletzungen leistet eine korrekte Ausrüstung. Dazu gehören auf jeden Fall geeignete Schuhe und ein Reithelm. Für Kinder und Erwachsene ist das Tragen eines Reithelmes obligatorisch.

Wir danken Euch für Euer Verständnis und wünschen Euch viel Reitvergnügen.

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Falls ein Kind überängstlich oder sehr desinteressiert ist, dann behalten wir es uns vor, die Reitstunde abzubrechen. Verrechnet wird eine Aufwandspauschale von CHF 15.

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Das Pferdewohl steht bei uns an erster Stelle. Aus diesem Grund behalten wir es uns vor eine Reitbeteiligung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Zahlungen sind monatlich im Voraus zu leisten. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. 

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Die Reitbeteiligung beinhaltet neben dem Ausreiten auch die Pflege des Pferdes. Sollte ein Pferd verletzt sein, dann sind wir stets bemüht ein Ersatzpferd zu stellen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Kann die Reitstunde oder die Reitbeteiligung nicht  wahrgenommen werden, ist dies mitzuteilen.

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